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   OLG Saarbrücken, 23.09.1997 - 7 U 381/97 - 89   

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https://dejure.org/1997,11349
OLG Saarbrücken, 23.09.1997 - 7 U 381/97 - 89 (https://dejure.org/1997,11349)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.09.1997 - 7 U 381/97 - 89 (https://dejure.org/1997,11349)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. September 1997 - 7 U 381/97 - 89 (https://dejure.org/1997,11349)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.1997 - 7 U 381/97
    Ob diese Voraussetzungen vorliegend gegeben sind, kann aber letztlich dahinstehen, denn der Abbruch von Verhandlungen über den Abschluß eines Grundstückveräußerungsvertrages durch den einen Partner begründet eine Schadensersatzpflicht nach der Lehre der culpa in contrahendo selbst dann nicht ohne weiteres, wenn der Abbrechende weiß, daß der andere Partner in Erwartung des Vertragsschlusses erhebliche wirtschaftliche Aufwendungen getroffen hat (vgl. BGH in NJW 1975 S. 43 f.).

    In solchen Fällen ist aber der Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne Verschulden selbst dann nicht ohne weiteres geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, wenn der Abbrechende weiß, daß der andere Partner gerade und insbesondere im Hinblick auf den geplanten Abschluß erhebliche Aufwendungen getroffen hat (BGH NJW 1975 S. 43 ff., S 44; NJW 1967 S. 2199).

  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.1997 - 7 U 381/97
    Hierzu gehört auch, daß keiner von ihnen die Vertragsverhandlungen grundlos, das heißt ohne triftigen Grund, aus sachfremden Erwägungen abbricht, wenn er denn zuvor das Vertrauen des anderen Teils, der Vertrag werde mit Sicherheit zustandekommen, erweckt hat, wobei ein schuldhafter Verstoß gegen diese Pilicht dazu führen kann, daß er verpflichtet ist, dem anderen Verhandlungspartner den dadurch verursachten Vertrauensschaden zu ersetzen (vgl. statt vieler BGHZ 71 S. 386 ff., S. 395 ; zuletzt Gehrlein in VersR 1997 S. 928 ff., S. 929).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 120/64

    Abbruch von Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages - Verschulden bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.1997 - 7 U 381/97
    In solchen Fällen ist aber der Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne Verschulden selbst dann nicht ohne weiteres geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, wenn der Abbrechende weiß, daß der andere Partner gerade und insbesondere im Hinblick auf den geplanten Abschluß erhebliche Aufwendungen getroffen hat (BGH NJW 1975 S. 43 ff., S 44; NJW 1967 S. 2199).
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